Betreffend des Anschreibens des Großherzoglichen Ministeriums über Schund- und Schandliteratur: Von Schundliteratur ist bei den Jungen der Anstalt bisher wenig gefunden worden. (1909)
Es wird ein Artikel über die Reform von Schulspaziergängen verlesen, in dem empfohlen wird, diese Spaziergänge alkoholfrei zu gestalten. Eine Reform in diesem Sinne ist an unserer Anstalt überflüssig, da bei Schulausflügen nur den Schülern der oberen Klassen [heute Klasse 9 und 10] in beschränktem Maße der Genuss von Alkohol gestattet ist. (1909)
Drei Schüler haben in einem Kinematographentheater (Vorläufer des Kinos) geraucht. Sie werden dafür bestraft und erhalten 2 oder 3 Stunden Karzer (veraltet für Arrestzelle). Die Eltern werden davon benachrichtigt. (1912)
Der Schüler H. hat sich ohne Begleitung am Samstag, den 4.5.1913, unerlaubt längere Zeit in einer Wirtschaft aufgehalten. Obgleich Herr Oberlehrer Kolb dazukam, verließ er das Lokal nicht. H. wird deshalb mit 2 Stunden Arrest bestraft. (1913)
G. (Klasse 9) wird beschuldigt, Liebeleien mit Meta H. (Klasse 7) gehabt zu haben. Nach Untersuchung der Angelegenheit wird Prof. Wagner beauftragt, mit Herrn G. und Herrn H. Rücksprache zu nehmen und das Elternhaus zu vermahnen zur schärferen Beaufsichtigung. (1920)
Ist die Ermüdung der Schüler und Schülerinnen in der 6. Stunde [es wurde abgestimmt, ob der Schulunterricht am Vormittag um eine sechste Stunde verlängert werden soll, um keinen Nachmittagsunterricht mehr anzubieten] nicht zu groß? Antwort: Im allgemeinen besteht die Ansicht, dass Bedenken in dieser Hinsicht nicht bestehen, abgesehen von Latein- und Geschichtsstunden in der 6. Stunde. (1921)
An alle Klassen: Die Disziplinlosigkeit vieler Schüler hat in den letzten Monaten derartig zugenommen, dass ich mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die Schuldigen vorgehen werde. ... Zur Wiederherstellung einer straffen Ordnung und Disziplin gebe ich letztmalig folgendes bekannt: 1) Das Laufen auf Treppen und Gängen sowie das Anfassen des Treppengeländers ist verboten. ... 3) Schreien oder laute Zurufe innerhalb des Schulgebäudes sind zu unterlassen. 4) Mit dem Schellen nach der Pause hat die folgende Unterrichtsstunde begonnen, der Einmarsch in die Klassenräume hat also in völliger Ruhe u. Ordnung zu erfolgen. Überholen auf Treppen und Gängen ist verboten. ... Jeden Verstoß gegen diese Anordnungen werde ich mit schärfster Strafe belegen. Unbelehrbare und Unverbesserliche werde ich aus der Schule entfernen. Der Schulleiter (1937)
An alle Klassen: Die restlose Erfassung aller Altstoffe ist besonders während des Krieges von größter Wichtigkeit. Sie trägt wesentlich dazu bei, dass die kämpfende Truppe und die Heimatfront kampf- und arbeitsfähig erhalten wird. Das Ergebnis der Aprilsammlung zeigt, dass ein großer Teil der Schüler und Schülerinnen die Wichtigkeit dieser Aufgabe erfasst hat. ... Dagegen hat eine große Anzahl von Schülern vollkommen versagt und dadurch ihre vaterländische Pflicht aufs Gröbste verletzt. Ich habe angeordnet, dass künftig mir diese Schüler zur Bestrafung gemeldet werden, da ich nicht dulden kann, dass in der Zeit des Existenzkampfes unseres Volkes Schüler einer höheren Schule gleichgültig und pflichtvergessen sind. Der Schulleiter (1941)
Aus einer Klassenkonferenz der Oberprima: Die anwesenden Fachkräfte für Mathematik ... halten das richtige Finden der Zwischenlösung ohne Rechnung [in einer Aufgabe im schriftlichen Abitur des Schülers R.] für nahezu unmöglich. Nach ihrer Meinung liegt ein starker Verdacht der Täuschung vor. ... R. lehnt jeden Täuschungsversuch ab ... R. wird der in Frage kommende Ansatz vorgelegt, den er erst im Kopf und schriftlich zur Zwischenlösung umrechnen soll. Beide Aufgaben erfüllt R. fehlerlos. Die Konferenz steht auf dem Standpunkt, dass R. damit den Verdacht nicht restlos entkräftet hat, da er die Möglichkeit einer Vorbereitung gehabt hat. Die Indizien reichen aber nicht aus, um ihn zu überführen. (1953)
Der Schulleiter berichtet im Schulelternbeirat von seinen größten Sorgen: Die Zerstörungswut der Schüler hat ein befremdliches Ausmaß erreicht. Viele Schulwände werden beschmiert. Die Schulbücher werden sehr schlecht behandelt. Die Eltern werden demnächst zerstörte Schulbücher ersetzen müssen. Etliche Schüler kommen ungewaschen und unfrisiert in die Schule – sie stinken. Die Rauschgiftgefahr greift weiter um sich. Mitteilungen der Schule an die Eltern kommen oft nicht an. (1979)
Eingabe des PR an die Schulleitung: „Da für viele Kolleginnen und Kollegen der Aufenthalt im Lehrerzimmer wegen der stets ver(b)rauchten Luft immer unangenehmer wird, möchten wir Sie an den ... Vorschlag des Einbaus von Ventilatoren – am besten in der Westwand – erinnern. ... Da auch die Sitzgelegenheiten für die Lehrer in den einzelnen Klassenräumen zu wünschen übriglassen, schlage ich die Ausstattung aller Säle mit gepolsterten Stühlen mit Seitenlehnen – etwa von der Qualität derjenigen im Lehrerzimmer – vor, so dass es in Zukunft zu keinen „Verwechslungen“ mehr zwischen Schüler- und Lehrersitzgelegenheiten kommt. (1981)
Die Gesamtkonferenz beschließt einstimmig, den Verkauf von Lollies in der Cafeteria zu unterbinden. (1995)
Aus der Gesamtkonferenz: TOP 4 „Rauchen in der Schule“: Wegen einer vermutlich baldigen ministeriellen Lösung der Frage des Rauchens an der Schule, stellt Frau H. den Antrag, den Tagesordnungspunkt auf eine spätere Gesamtkonferenz zu vertagen. Der Antrag wird angenommen. Der Arbeitskreis Suchtprävention äußert Enttäuschung darüber, dass seine Überlegungen vom Kollegium nicht gehört und die investierte Zeit und Mühe nicht anerkannt wird und stellt damit seine Arbeit zum Thema Rauchen ein. (2004)
Die SV bittet die Gesamtkonferenz um folgende einheitliche Regelung: „Das Trinken im Unterricht ist generell allen Schülerinnen und Schülern gestattet. Ausgenommen sind die naturwissenschaftlichen Fach- und Computerräume. Die generelle Erlaubnis kann der Klasse/dem Kurs bei Verstößen (z.B. zu häufige Toilettengänge, Störung des Unterrichts) durch den Lehrer im Einzelfall befristet wieder entzogen werden. (2010)
Es wird darauf hingewiesen, dass Läuse meldepflichtig sind und dies per Formblatt aktenkundig gemacht wird. (2014)
Herr G. schlägt vor, bezüglich des Fahrradfahrverbotes auf dem Schulgelände Schilder bei den Eingängen aufzustellen, um die Verbindlichkeit zu verstärken. (2015)
Dr. Paul Schlöder